Mitgliedschaft

Die Ehren- & Altersabteilung 2016 (ffo)

Eine Mitgliedschaft in der Ehren- und Altersabteilung kann man nicht für sich beantragen. Diese wird vielmehr verdient und von der Wehrführung vergeben.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die E&A ist die vorherige Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Feuerwehr. In die E&A kann aufgenommen werden, wer durch das Erreichen des 60. Lebensjahres (bzw. des 65. Lebensjahres bei Verlängerung) oder durch dauerhafte Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst ausscheidet.