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12.01.2015 11:57 vor 9 Jahr(e)

Rauchmelder retten Leben

Informationen zur Rauchmelderpflicht 2015

www.rauchmelder-lebensretter.de

Seit 31. Dezember 2014 müssen in Hessen alle Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, denn an diesem Tag endete die gesetzliche Übergangsfrist.

Für Neu- und Umbauten galt diese Rauchmelderpflicht bereits seit dem 10. Juli 2013. Die Hessische Bauordnung bestimmt, dass in Miet- oder Eigentumswohnungen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die Rettungswege sind, über Rauchmelder verfügen müssen. Für den Einbau der entsprechenden Rauchmelder ist der Eigentümer zuständig.

Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, besonders die die in der eigenen Immobilie leben, sind sich der Tragweite von fehlenden Rauchmeldern nicht bewusst. Kontrollen sind durch den Gesetzgeber zwar nicht vorgesehen, jedoch wird sich im Schadensfall der Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert sehen.

Worauf sollten Sie als Eigentümer oder Mieter achten: Damit der Einbau und die spätere Wartung fehlerfrei erfolgen, sollten Sie auf die Qualifikation Ihres Dienstleisters achten, wie etwa den bundesweiten Standard „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“. Wer Wert auf einen langlebigen und zuverlässigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit und die Reduktion von Fehlalarmen geprüft. Sie verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

Link: www.rauchmelder-lebensretter.de


(mat)